Die Pflegekasse zahlt mehr als die meisten wissen. Hier ein Überblick über alle vier Wege, mit denen Sie unsere Betreuung finanzieren können – oft ohne eigene Kosten.
1. Entlastungsbetrag – ab Pflegegrad 1
Das flexibelste Werkzeug: 131 € pro Monat (bis zu 1.572 € im Jahr) stehen jedem zu, der zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat. Das Geld kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufsservice oder Betreuungsgruppen eingesetzt werden.
Nicht genutztes Budget verfällt nicht sofort – es kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Wir sind nach Landesrecht anerkannt und dürfen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
2. Entlastungsbudget – ab Pflegegrad 2
Wenn Angehörige als Hauptpflegepersonen eine Pause brauchen, greift das Entlastungsbudget: 3.539 € pro Jahr als flexibler Gesamttopf (zusammengefasst aus den früheren Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege). Damit finanzieren Sie professionelle Unterstützung, wenn Ihre Pflegeperson krank, im Urlaub oder verhindert ist.
3. Umwandlungsanspruch – ab Pflegegrad 2
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen (den Betrag für den ambulanten Pflegedienst) nicht vollständig aus? Dann können bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Dieses Geld fließt zusätzlich in den Topf für Alltags- und Haushaltshilfen.
4. Pflegegeld – ab Pflegegrad 2
Das Pflegegeld wird monatlich direkt und zweckfrei auf Ihr Konto überwiesen. Da es nicht zweckgebunden ist, können Sie damit ohne Bürokratie jede private Alltagshilfe, Reinigungskraft oder Vertrauensperson direkt bezahlen – ganz ohne Rechnungen oder Zertifikate bei der Pflegekasse einreichen zu müssen.